Der Verein ist bis auf weiteres im Rahmen der aktuell geltenden Corona Richtlinien geöffnet.
Dabei sind alle waffenrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln, welche hinlänglich in den Medien kommuniziert wurden und werden, bleiben davon unberührt. Diese Regeln sind für alle Mitglieder des SVJ sowie Nichtmitgliedern auf dem SVJ-Gelände bindend.

Die Maßnahme wird allerdings an verschiedene Auflagen geknüpft.

  • Einhaltung der Allgemeinen- und der für SVJ geltenden Hygienerichtlinie.
  • Mitglieder erklären sich bereit an Schießtagen die Organisation und die Aufsicht auf dem Schießstand zu übernehmen. Das können und wollen nicht immer die gleichen übernehmen.
  • Alle Maßnahmen mit Vorbehalt

Mit Schützengruß
Marcus Friedrich
Oberschützenmeister

210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf (baden-wuerttemberg.de)

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