Wir freuen uns, neue Gesichter auf unseren Schießständen begrüßen zu können. Gerne können Sie auch zu Beginn ein „Schnuppertraining“ absolvieren, um den Sport und uns näher kennen zu lernen.
Einfach einmal zu den Trainingszeiten vorbeischauen oder sonst auch gerne vorab über unser Kontaktformular melden oder ein Vorstandsmitglied ansprechen.
Wenn dir der Schießsport und hoffentlich auch das Vereinsleben rund im SV Jagdschloss gefällt, wäre es schön dich als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.
Mitglieder des SV Jagdschloss sollten natürlich auch die entsprechende Satzung kennen und zustimmen.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag für den Schützenverein. Einfach ausfüllen und beim nächsten Besuch einem Vorstandsmitglied geben.
Als Mitglied des SV Jagdschloss haben neben ihrer Zugehörigkeit zum DSB auch die Möglichkeit in die BDS Gruppe des SV Jagschlosses einzutreten. Weitere Infos unter: “Was ist der BDS”
Gebührenverordnung SV Jagdschloss e.V. Baden-Baden -Kurzfassung-
Version: 22/1.0 – gültig ab: 01.02.2022
Jahresbeitrag und Gebühren
Jahresmitgliedsbeitrag | |
Erwachsene/r (ab 21 Jahre) | 75€ |
Erwachsene/r ermäßigt (ab 21 Jahre, wenn im selben Haushalt oder Student/in bis 25 Jahre) | 45€ |
Jugend/Junioren (12-20 Jahre) | 25€ |
Jugend/Junioren ermäßigt (12-20 Jahre, mehr als 2 Kinder im Haushalt sind Mitglied) | 15€ |
Kind (bis 11 Jahre) | 10€ |
Jahresstandgeld | |
Schüler/Jugend/Junioren (bis 20 Jahre) sind 100% vom Verein gefördert, inkl. Luftdruckmunition | |
Luftdruck und KK auf zugehörigen Ständen inkl. Scheiben | 65€ |
Alle zugelassenen Kaliber auf allen zugelassenen Ständen inkl. Scheiben | 85€ |
Tagesstandgeld inkl. Scheiben | 10€ |
Investitionsbeitrag (Aufnahmegebühr) | |
Reguläres Mitglied | 35€ |
ermäßigt (Schüler und Studenten, 12 bis 25 Jahre) | 15€ |
Beiträge Sportgruppe BDS | |
Reguläres Mitglied | 50€ |
Doppelmitgliedschaft (2. Verein) | 30€ |
Jugend/Junioren | 10€ |
Modalitäten Beiträge und Gebühren
Jahresmitgliedsbeitrag |
Der Jahresmitgliedsbeitrag wird jährlich, regulär im 1. Quartal des laufenden Jahres, eingezogen. Bei Neueintritt wird der Jahresbeitrag anteilig pro angebrochenem Quartal, ab dem laufenden Eintrittsmonat, berechnet und eingezogen. |
Jahresstandgeld |
Das Jahresstandgeld wird jährlich, regulär im 1. Quartal des laufenden Jahres, eingezogen. Bei Neueintritt wird das Jahresstandgelt anteilig pro angebrochenem Quartal, ab dem laufenden Eintrittsmonat, berechnet und eingezogen. |
Investitionsbeitrag (Aufnahmegebühr) |
Investitionsbeitrag (Aufnahmegebühr) ist einmalig sofort zu entrichten bzw. wird sofort abgebucht. |
Austritt aus dem Verein (Erlöschen der Mitgliedschaft) |
Ein Austritt aus dem Verein (Erlöschen der Mitgliedschaft) ist zum Jahresende möglich und 3 Monate vor Jahresende schriftlich anzuzeigen. Für das laufende Jahr ist der volle Mitgliedsbeitrag fällig. |
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.