Magazine (§58/Absatz 17 und 18 WaffG)
Ab 01.09.2020 gelten alle Magazine und Magazingehäuse für Zentralfeuermunition mit mehr als 10 Patronen für Langwaffen und mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen als verbotene Gegenstände! Dies gilt bei Wechselmagazinen (herausnehmbare…