Der Verein ist bis auf weiteres im Rahmen der aktuell geltenden Corona Richtlinien geöffnet.
Dabei sind alle waffenrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln, welche hinlänglich in den Medien kommuniziert wurden und werden, bleiben davon unberührt. Diese Regeln sind für alle Mitglieder des SVJ sowie Nichtmitgliedern auf dem SVJ-Gelände bindend.
Die Maßnahme wird allerdings an verschiedene Auflagen geknüpft.
- Einhaltung der Allgemeinen- und der für SVJ geltenden Hygienerichtlinie.
- Mitglieder erklären sich bereit an Schießtagen die Organisation und die Aufsicht auf dem Schießstand zu übernehmen. Das können und wollen nicht immer die gleichen übernehmen.
- Alle Maßnahmen mit Vorbehalt
Mit Schützengruß
Marcus Friedrich
Oberschützenmeister
Inzidenzen Baden Württemberg im Überblick (Neuste immer oben)
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx