Nur mit Wettbewerb mehr Waffen

Gesetzgeber und Gerichte schränken den Waffenbesitz weiter ein. Egal ob Sportschütze oder Jäger, wer bereits einige Waffen besitzt, muss den Kauf der nächsten gut begründen können. Das war schon immer so, jetzt hat die Stuttgarter Waffenbehörde in einem Schreiben die aktuelle Sachlage erklärt. Danach ist für Waffen des Grundkontingents, d.h. für Sportschützen zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen, die Teilnahme an Wettkämpfen nicht nötig. Es reicht das Training (Jeden Monat einmal oder 18mal pro Jahr). Für jede weitere Waffe muss die Teilnahme an Wettkämpfen nachgewiesen werden. Dies wird vom zuständigen Schießsportverband gegenüber der Waffenbehörde bestätigt. (Ganz logisch ist das wohl nicht, aber das Waffengesetz ist voller Rätsel.)

Wegen Corona erweitert Stuttgart die Frist, diesen Nachweis zu erbringen, bis Mitte nächsten Jahres. Bei über 500 Waffenbehörden in Deutschland kann man nicht sicher sagen, ob sich die übrigen lokalen Ämter etwa in Baden-Baden oder Rastatt es ähnlich sehen. Auf jeden Fall sollte im Falle einer Überprüfung der „Bedürfnisse“ die Teilnahme an Wettbewerben für die Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen vorliegen. Gefordert ist eine „regelmäßige“ Teilnahme. Was genau „regelmäßig“ bedeutet, ist nicht ganz klar. Wer seine dritte Kurzwaffe oder seine vierte halbautomatische Büchse und jede weitere Extra-Waffe mehr als zwei Jahre von Wettbewerben fernhält, bekommt auf jeden Fall ein Problem. Es könnte dann sein, dass die Behörde einen Wegfall des Bedürfnisses vermutet und droht, die waffenrechtliche Erlaubnis für die zusätzlichen Waffen einzuziehen. Sollte der Fall auftreten, kann man mit seiner Behörde eine Lösung suchen.

Was bedeutet das konkret für uns? Im Grunde genommen nicht viel. Der Staat ist bestrebt, das „Waffenhorten“ zu verhindern. Deshalb macht er Waffenbesitzern Auflagen. Je aktiver jemand den Sport ausübt, umso mehr Waffen darf er haben. Das „Bedürfnis“ begrenzt die Kauflaune. Und bei der gelben WBK gibt es seit der letzten Novelle des Waffengesetzes eine Obergrenze von zehn Waffen.

Insbesondere Neu-Mitglieder sollten sich schon vor dem Kauf der ersten Waffe überlegen, wie weit ihre Wünsche gehen und welcher Kauf möglichweise dem übernächsten Kauf im Wege stehen könnte. Bitte wendet Euch bei Problemen und Fragen gern an die erfahrenen Mitglieder im Verein.

Thomas Ihm
OSM

Thomas Kippenhan

ByThomas Kippenhan

Hobby neben Schiessen ist Fitnessport. Beruf: IT Branche

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